Wir überprüfen ihre Tor- und Schrankenanlage, sowie Hebebühnen im KFZ Bereich.
Elektrische Tor und Schrankenanlagen im gewerblichen Bereich müssen jährlich von einer
sachkundigen Person überprüft werden.
Alle 4 Jahre müssen die Anlagen von einem Sachverständigen begutachtet werden.
Hierfür ist I.B.E.K. der richtige Ansprechpartner.
Wir prüfen für sie jährlich oder nur alle 4 Jahre ihre Anlagen.
Nach abgeschlossener Überprüfung wird ein Befund erstellt und im Anlagenbuch hinterlegt.
Werden Mängel festgestellt setzen wir eine Frist zu deren Behebung fest.
In weiterer Folge ist es auch unsere Aufgabe die Einhaltung dieser Frist zu überprüfen.
Nach erfolgreicher Prüfung bringen wir unsere Prüfplakette an, damit sie und ihre
Kunden/Mitarbeiter sich von der regelmäßigen Kontrolle der Anlage überzeugen können.
Kontaktieren sie uns für ein unverbindliches Angebot.